Stämme können auf Rassegeflügelausstellungen in verschiedenen Abteilungen gemeldet werden (Zuchtbuch, PR- oder allgemeine Klasse, Jugendabteilung, Sonderpräsentationen o.a.). Mit einer besonderen artgerechtenund geschmackvollen Ausgestaltung bereichern sie jede Schau und tragen zur deren Attraktivität bei. Es bestehen aber für alle die gleichen Regeln. Diese sind in der AAB verankert. Dazu einige Auszüge und Bemerkungen:

„Die auf Schauen ausgestellten Stämme werden nicht als Zuchtstamm sondern als Ausstellungsstämme bewertet. Das bedeutet, der Stamm ist als Einheit zu betrachten, der harmonische Gesamteindruck steht im Vordergrund, auch im Verhältnis der Tiere zueinander“. Die Tiere sollten sich also in ihren äußerlichen Merkmalen gleichen. Das ist bei besonders gezeichneten Rassen und Farbenschlägen nicht einfach und verlangt eine gewisse Auswahl an Ausstellungstieren. Weiterhin ist neben den geschlechtsbedingten Unterschieden auf gleiche Größe, Form, Haltung, Federbeschaffenheit, Lauffarbe und Kopfpunkten zu achten. Weiterhin müssen die Tiere aneinander gewöhnt sein und harmonieren. Rangkämpfe und Beißereien sollen unbedingt vermieden werden, schon aus tierschutzrelevanten Gründen. Bei Tauben ist es ratsam, diese vorher zu verpaaren. Eine gewisse Zutraulichkeit ist förderlich und im Gegensatz dazu sollten sehr scheue Tiere nicht ausgestellt werden.

Stammgrößen:

 

Puten, Gänse, Perlhühner, Tauben, Ziergeflügel

1.1

Enten, Hühner, Zwerghühner und Wachteln

1.2

 

„Stämme dürfen beim Rassegeflügel jeweils nur mit einer Rasse in einem Farbenschlag und gleichen Merkmalen mit Jung- und/oder Alttieren besetzt werden. Ausnahme: Bei Tauben können bei Farbenschlägen, bei denen bei der Verpaarung gleichfarbiger Tiere mit dem Auftreten unerwünschter genetische Merkmale gerechnet werden kann (zB. Allmond), die Paare in Verbindung mit einer Komplementärfarbe zusammengestellt werden. Bei den Japanischen Legewachteln müssen die Stämme nach Geschlechtern getrennt in den Käfigen nebeneinander ausgestellt werden. Die Bewertung erfolgt als Stamm. Stämme beimZiergeflügel sind mit einer Art zu besetzen. Bei bestimmten Arten können die beiden die beiden Geschlechter in getrennten Käfigen nebeneinander ausgestellt, müssen aber als Stamm bewertet werden. Zur attraktiverenGestaltung der Schauen ist es gestattet, nach der Einzelbewertung Tiere einer Rasse und Farbe zu Volieren und Stämmen zusammenzustellen. Die Bewertungskarten sind an den Käfigen bzw. Anlagen anzubringen.“  

Der Züchter und Aussteller sollte bereits bei der Anmeldung diese Hinweise unbedingt beachten und rechtzeitig mit deren Vorbereitungen beginnen. Bei der Bewertung durch die PR sind diese Bestimmungen und Regelungenausschlaggebend für die Prämierung.

 

Jürgen Weichold

 

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