Sehr geehrte Kreisvorsitzende,
sehr geehrte Zuchtfreunde,
 
es ist Bewegung im Kampf gegen die Landesweite Aufstallpflicht gekommen.
Angehängt zur Information der Änderungserlass für das Land Thüringen, der so zu verstehen ist, dass man sich in jedem Fall zur Umsetzung des Punkt  2. / a) b) c)- Festlegungen zur Aufstallung von Hausgeflügel, mit seinem zuständigen Amtsveterinär in Verbindung setzen muss. Nur er gibt die Information an euch, ab wann der Änderungserlass gilt.
Gemäß dem Anschreiben von Fr. Dr. Katrin Schindler, erwägt man kommender Woche den Änderungserlass umzusetzen. Aber, umso eher man sich mit seinem Amtstierarzt in Verbindung setzt umso eher kann die Umsetzung erfolgen.
Schönes Wochenende und viel Erfolg!
 
MfG
Thomas Stötzer
1.Vors. des LV der Rassegeflügelzüchter Thüringens

Änderungserlass Geflügelpest (.pdf)

 

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