Thüringer Vereinsmeister wird im betreffenden Jahr der Verein, welcher bei der
Landeswassergeflügelschau und der Landesverbandsschau (ohne Wassergeflügel)
mit seinen Tieren die dafür festgelegte Norm erfüllt. Bei Punktgleichheit gelten die Bestimmungen der AAB, XI5.i!

1. Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.

2. Jeder teilnehmende Verein muss das Meisterschaftsformblatt mit den Namen aller ausstellenden Senioren- und Jugendzüchtern des Vereins
    (mindestens 5 verschiedene Züchter)

    und den Käfignummern aller ausgestellten Tiere der genannten Züchter bei der Einlieferung mit der Unterschrift des Vereinsvorsitzenden abgeben.

3. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Formblätter schließen von der Teilnahme am Wettbewerb aus!

4. Alle auf einen Verein gemeldeten Tiere, mindestens 30 (unter Berücksichtigung des Punkt sieben- 31 Tiere), kommen in die Wertung.

5. Auf dem Formblatt müssen auch die in Meiningen ausgestellten Tiere des Wassergeflügels angegeben werden.
    Das in Erfurt ausgestellte Wassergeflügel kommt nicht auf das Formblatt!

6. Die gemeldeten Tiere müssen mindestens 2 verschiedenen Gattungen des Hausgeflügels angehören.

7. Bei jedem teilnehmenden Verein werden, ab 31 Tieren eine, ab 60 Tieren zwei, ab 90 Tieren drei, ab 120 Tieren vier u. s. w. in 30er Schritten,
    der schlechtesten Bewertungsnote/n gestrichen. Bei u. M. Bewertung werden alle Tiere des Ausstellers gestrichen.

8. Zur Ermittlung des Thüringer Vereinsmeisters wird die Summe der Bewertungspunkte aller Tiere (auch fK, fR u. gek.) eines Vereins,
    unter Berücksichtigung des Punkt 7, gebildet

    und durch die Tierzahl dividiert.

9. Thüringer Vereinsmeister ist der Verein, der hierbei den höchsten Durchschnittswert erreicht.

10. Bei gleichem Durchschnittswert wird nach AAB XI, 5.3.i) verfahren.

11. Die 3 Erstplatzierten werden beim Landesverbandstag mit Gegenständen geehrt, für die Plätze 1-6 werden Urkunden vergeben.

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1. Vorsitzender: Thomas Stötzer
Bernauer Straße 11, 99091 Erfurt-Gispersleben,
Tel.: 03 61 / 6 53 44 25

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